Nombre: 9462220
Country: Germany
Source: TED
Abbruch-, Rückbau- u. Sanierungsarbeiten, in Teilflächen innen u. außen, einer bestehenden Maschinenfabrikhalle, Wiesendamm 26-28, 22305 Hamburg
Eine ehemaligen Maschinenfabrikhalle soll im Teilbereich Wiesendamm 26-28 eine neue Nutzung als Hochschul- und Theaterbetrieb erhalten. In der Halle werden Säle, Proberäume, Foyers, Lager-, und andere Räume untergebracht. Die neuen Säle durchstoßen hierbei die vorhandene Hallendachkonstruktion. Im Übergang zum Wiesendamm 24 erfolgt die Hallentrennung mittels einer neuen Brandwand. Die Gebäudetrennung zum Wiesendamm 30 erfolgt im Bereich der Achse 19–20. Im Bereich der Gebäudetrennung wird eine neue Zufahrt eingerichtet, die in einen Innenhof als Anlieferhof endet. Im KG werden die notwendigen Räume der technischen Gebäudeausrüstung untergebracht. Im 1. und 2. OG werden für den Hochschul- und Theaterbetrieb Büro-, Arbeits-, Seminar-, Sanitär- und Archivräume hergestellt. Vom Wiesendamm erfolgen die Zugänge zu den Foyers und zu den Treppenhäusern.
Leistungsbereiche siehe Leistungsverzeichnis.
Hamburg
Sanierungs-, Rückbau- und Abbrucharbeiten gem. LV
Entsorgung von Schadstoffen und Abbruchmaterial gem. LV
Statische Sicherungsmaßnahmen mittels Windverbänden ca. 10 Stück
Die Bewerber werden gebeten, ihre Kontaktdaten unter angegebener Kontaktstelle zu hinterlassen, um weitere Verfahrensinformationen geben zu können. Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten, sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren.
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.