Nombre: 8696972
Country: Germany
Source: TED
Beförderungsleistung im Kindergarten und Schülerverkehr im Kreis Ahrweiler
Lose 1-21: Beförderungsleitungen im Kindergarten und Schülerverkehr im Kreis Ahrweiler
Landkreis Ahrweiler
Beförderung von aktuell 8 Schüler aus der Verbandsgemeinde Adenau zur Levana Schule in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von aktuell 12 Schülern aus dem Bereich Bad Breisig, Sinzig, Bad Neuenahr- Ahrweiler zur Levana-Schule in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von aktuell 2 Schülern aus Sinzig-Westum zur Integrierte Gesamtschule in Remagen und zurück
Beförderung von zur Zeit 12 Schülern aus dem Bereich Grafschaft, Remagen zur Janusz-Korczak-Schule in Sinzig und zurück
Beförderung von zur Zeit 7 Schülern aus dem Bereich Sinzig, Bad Breisig und Brohltal zur Janusz-Korczak-Schule in Sinzig und zurück
Beförderung von zur Zeit 3 Schülern aus dem Bereich Remagen und Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Aloisius Grundschule und zur Erich-Kästner Realschule+ in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von zur Zeit 6 Schülern aus den Ortsteilen von Hümmel zur Bushaltestelle in Wershofen und zurück
Beförderung von zur Zeit 20 Kindern aus dem Bereich Hümmel, Ohlenhard zum Kindergarten und zur Grundschule in Wershofen und zurück
Beförderung von zur Zeit 37 Kindern aus den Ortsteilen von Berg zum Kindergarten in Berg-Freisheim und zur Grundschule in Berg-Krälingen und zurück
Beförderung von zur Zeit 22 Schülern aus dem Bereich Adenau, Altenahr zur Don-Bosco-Schule in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von zur Zeit 20 Schülern aus der Gemeinde Grafschaft zur Don-Bosco-Schule in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von zur Zeit einem Schüler aus Sinzig zum Gymnasium Calvarienberg in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von zur Zeit 5 Kindern aus Walporzheim zum Kindergarten Calvarienberg in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zurück
Beförderung von zur Zeit 3 Kindern aus Kirchdaun zum Kindergarten Gimmigen und zurück
Beförderung von zur Zeit 12 Kindern aus Holzweiler und Vettelhoven zum Kindergarten in Grafschaft-Esch und zurück
Beförderung von zur Zeit 6 Kindern aus Karweiler und Bengen zum Kindergarten in Grafschaft-Lantershofen und zurück
Beförderung von zur Zeit 8 Kinder aus Oedingen zum Kindergarten Remagen-Unkelbach und aus Bandorf, Waldheide, Birgel, Rolandseck und Rolandswerth zu den Kindergärten in Remagen-Oberwinter und zurück
Beförderung von zur Zeit 14 Kindern aus Sinzig-Koisdorf zum Kindergarten in Sinzig-Westum und zurück
Beförderung in Brohl-Lützing von zur Zeit 4 Kindern aus dem Ortsteil Brohl zum Kindergarten in Niederlützingen und zurück
Beförderung von bis zu 7 Schülern aus dem Bereich Adenau von der Nürburgringschule in Wimbach zu ihren Wohnorten
Beförderung von zur Zeit 7 Kindern aus Honerath, Gilgenbach und Adorfer Hof zum Lindergarten in Leimbach und zurück
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen