Nombre: 2317120
Country: Germany
Source: TED
4. Gesamtschule.
Geplant ist der Ausbau der ehemaligen Realschule in der Uerdinger Str. 783 zu einer 5-zügigen Gesamtschule. Die Schule erhielt den Namen Edmund-Ter-Meer-Gesamtschule.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde die Ausbauplanung 2016 wie folgt präzisiert:
Das Bestandsgebäude erhält einen Erweiterungsbau mit einer Eingangshalle, einem 3-geschossigen Klassentrakt und einer Mensa. Die Außenanlagen werden im Bereich Parkplatz und Schulhof umgebaut. Das vorhandene Gebäude wird der neuen Nutzung angepasst – diese Maßnahme wird von der Stadt Krefeld durchgeführt.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die für den Erweiterungsbau erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen an einen Generalplaner zu vergeben.
Generalplanungsleistungen – Erweiterung der Gesamtschule Uerdingen; Krefeld.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Die BGF für den Neubau umfasst ca. 4 000 m2. Die überschlägigen Kosten für den Neubau liegen bei ca. 7 700 000 EUR brutto (KG 200-600). Im Vertrag über die Planungsleistungen wird dieser Betrag als Baukostenobergrenze vorgegeben.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 – 4 sowie die besondere Leistung „Leitdetails“, LPH 6 – 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
b) Objektplanung von Freianlagen in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 – 4, LPH 6 – 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
c) Fachplanung Tragw.
2. Stufe (optional): LPH 6 und 7 (anteilig),
3. Stufe (optional): LPH 8 (anteilig).
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der
Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss zum Nachweis eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Generalplanerleistungen
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhe...