Nombre: 18232164
Country: Germany
Source: TED
Beschaffung von IT-Beratungsleistungen
Siehe II.2.4).
Duisburg
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind IT-Beratungsleistungen für das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW.
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der In-formations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Leistungen sind insbesondere: Projektmanagement, Anforderungsmanagement, Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen, Infrastrukturberatung, Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung, Unterstützung des IT-Betriebs, Transition Management, Qualitätsmanagement, Testmanagement, Dokumentation, Beratungsleistung im Bereich IT-Sicherheit und Beratungsleistung im Bereich Organisations-entwicklungsfragen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag um ein Jahr verlängern zu können. Das voraussichtliche Abnahme-Volumen beträgt 1.000 Personentage pro Jahr. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Eine Obergrenze für Abnahme ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die 1 000 PT/Jahr bilden lediglich einen Orientierungsrahmen.
Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 1.1.2020 vorgesehen.
Die IT-Struktur der Polizei NRW ist für eine funktionierende operative Tätigkeit herausgehoben relevant. Daher sind tiefgreifende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen sowie eine entsprechende personelle Ausstattung der Bewerber unerlässlich. Die Teilnahmebedingungen sind dem entsprechend angesetzt.
Auf die unter Ziffer VI.3) zu findenden Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet;
2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
3) Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt;
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft;
(ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten;
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Formular VII gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung;
(ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher;
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
4) Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Insoweit ist Formular XVI „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DYB7
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.