Nombre: 11560642
Country: Germany
Source: TED
Holzernte FoA Sandhof
Das Forstamt Sandhof beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je (Teil-)Los zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum ab 2.1.2019 bis 31.12.2019.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 900 fm,
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 4 300 fm,
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 11 400 fm,
— Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme mit Raupenharvester) und anschließende Rückung von ca. 5 000 fm.
TL 1.1: Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Kuppentin, Sehlsdorf und Schlowe von ca. 2 905 fm
Leistungsorte sind die Reviere Kuppentin, Sehlsdorf und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Kuppentin, Sehlsdorf und Schlowe von ca. 2 905 fm
TL 1.2: Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Bossow, Jellen und Kleesten von ca. 1 880 fm
Leistungsorte sind die Reviere Bossow, Jellen und Kleesten des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Bossow, Jellen und Kleesten von ca. 1.880 fm
TL 2.1: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Sehlsdorf von ca. 2 025 fm
Leistungsort ist das Revier Sehlsdorf des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Sehlsdorf von ca. 2 025 fm
TL 2.2: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 1 240 fm
Leistungsorte sind die Reviere Bossow und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 1 240 fm
TL 2.3: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Kleesten von ca. 1 000 fm
Leistungsort ist das Revier Kleesten des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Kleesten von ca. 1 000 fm
TL 3.1: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 2 510 fm
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 2 510 fm
TL 3.2: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Sehlsdorf und Jellen von ca. 3 530 fm
Leistungsorte sind die Reviere Sehlsdorf und Jellen des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Sehlsdorf und Jellen von ca. 3 530 fm
TL 3.3: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kleesten und Schlowe von ca. 4 060 fm
Leistungsorte sind die Reviere Kleesten und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kleesten und Schlowe von ca. 4 060 fm
TL 3.4: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kuppentin und Kleesten von ca. 1 305 fm
Leistungsorte sind die Reviere Kuppentin und Kleesten des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kuppentin und Kleesten von ca. 1 305 fm
Fachlos 4: Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Bossow, Kleesten und Schlowe von ca. 5.000 fm
Leistungsorte sind die Reviere Bossow, Kleesten und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Bossow, Kleesten und Schlowe von ca. 5 000
Rückung 100 % durch NU
Fachlos 4: Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Bossow, Kleesten und Schlowe von ca. 5 000 fm
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.