Nombre: 10205147
Country: Germany
Source: TED
Lieferung von Holzpellets für acht Liegenschaften (VOEK 122-18)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zuverlässige Belieferung von acht Liegenschaften mit zertifizierten Holzpellets als loses Schüttgut, nach DINplus oder ENplus A1.
— Liegenschaft 1 (Los 1), WE1000/109484
Bundespolizei-Abteilung Uelzen, Hainberg, 29525 Uelzen, Stadt
— Liegenschaft 2 (Los 2), WE1000/129817
Bundesforstbetrieb Schwarzenb. (BFB), Küppelstraße 6, 36280 Oberaula
— Liegenschaft 3 (Los 3), WE1000/136433
Dienst- und Wohnliegenschaft Rötteln, Schlossweg 4 / 6, 79801 Hohentengen
— Liegenschaft 4 (Los 4), WE1000/139794
THW OV Ulm, Am Sandhaken 34, 89079 Ulm
— Liegenschaft 5 (Los 5), WE1000/139853
THW Regionalstelle/ Ortsverband, Friedrich-Hagemann-Straße 32, 33719 Bielefeld
— Liegenschaft 6 (Los 6), WE1000/141689
WSA Duisburg-Meiderich,Emmericher Str. 201, 47138 Duisburg
— Liegenschaft 7 (Los 7), WE1000/141865
BSA Prüfstelle Marquardt, Hauptstraße 36, 14476 Potsdam
— Liegenschaft 8 (Los 8), WE1000/139842
THW OV und Gst. Neumünster, Niebüller Straße 34-36, 24537 Neumünster.
Lieferung von Holzpellets für Bundespolizei-Abteilung Uelzen in UnzenBundespolizei-Abteilung Uelzen in Unzen
Bundespolizei-Abteilung Uelzen
Hainberg
29525 Uelzen, Stadt
Zuverlässige Belieferung mit zertifizierten Holzpellets als loses Schüttgut, nach DINplus oder ENplus A1
Lieferung von Holzpellets für Bundesforstbetrieb Schwarzenb. (BFB) in Oberlaula
Bundesforstbetrieb Schwarzenb. (BFB)
Küppelstraße 6
36280 Oberaula
Lieferung von Holzpellets für Dienst- und Wohnliegenschaft Rötteln in Hohentengen
WE1000/136433
Dienst- und Wohnliegenschaft Rötteln
Schlossweg 4 / 6
79801 Hohentengen
Lieferung von Holzpellets für THW OV Ulm in Ulm
WE1000/139794
THW OV Ulm
Am Sandhaken 34
89079 Ulm
Lieferung von Holzpellets für THW Regionalstelle/ Ortsverband Bielefeld in Bielefeld
THW Regionalstelle/ Ortsverband Bielefeld
Friedrich-Hagemann-Straße 32
33719 Bielefeld
Lieferung von Holzpellets für WSA Duisburg-Meiderich in Duisburg
WE1000/141689
WSA Duisburg-Meiderich
Emmericher Str. 201
47138 Duisburg
Lieferung von Holzpellets für BSA Prüfstelle Marquardt in Potsdam
BSA Prüfstelle Marquardt
Hauptstraße 36,
14476 Potsdam
Lieferung von Holzpellets fürTHW OV und Gst. Neumünster in Neumünster
THW OV und Gst. Neumünster
Niebüller Straße 34-36
24537 Neumünster
1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig u. direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
2) Die Angebote sind über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugegeben oder per Post/Bote fristgerecht unter I.1. genannter Kontaktadresse.
— Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Abrufbar unter Abschnitt 6.1“Elektronische
Angebotsabgabe“ der Allgemeine (EU) Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01)
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
3) Eine Übermittlung der Angebote, durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, ist nicht zugelassen. Die Einreichung schriftlicher Angebote ist zulässig.
4) Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) die geforderten Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
5) Angabe, ob als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben wird (im Formular Anlage B-03_Bieterauskunft oder durch EEE bzw.
Präqualifikation). Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind u. erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird u. für die Vertragsleistung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (als Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ abrufbar unter dem in Abschnitt 1.3) genannten Zugang).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Abschnitt III.1.1) genannten Eigenerklärungen, abzugeben (im Formular Bieterauskunft oder durch EEE). Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft sind die unter Abschnitt III.1.2) bis III.1.3) genannten Eigenerklärungen u. Nachweise abzugeben (im Formular Anl. B-03_Bieterauskunft oder durch EEE bzw. Präqualifikation).
6) Das Angebot muss die geforderte Preisangabe u. alle sonstigen geforderten Angaben u.Erklärungen enthalten.
7) Das Preisblatt ist als PDF einzureichen.
8) Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung: siehe Vergabeunterlagen
9) Das Ende Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 19.7.2018, 12.00 Uhr
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Hiernach gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB).