Nombre: 2864817
Country: Switzerland
Source: TED
Submission DVE IPS.
Begründung des Zuschlagsentscheides: Der Zuschlag erhält das integral wirtschaftlich beste Angebot.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Verfügung kann innerhalb von 10 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kanton Bern, Abteilung Beschwerden, Rathausgasse 1, 3011 Bern schriftlich angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 13.10.2017, Dok. 990175.