Nombre: 27610510
Country: Switzerland
Source: TED
BZU23, Gesamterneuerung Bahnhof Littau
Begründung des Zuschlagentscheides: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren insbesondere das Zuschlagskriterium ZK2, ZK3 und ZK4 bei dem sie eine hohe Punktzahl erreicht hat.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 08.09.2023, Dok. 1360235